Zur Eindämmung des Coronavirus gilt ab sofort und auf zunächst unbestimmte Zeit im gesamten Gebiet der Bundesstadt Bonn ein Verbot von folgenden Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen:
• Kinos
• Veranstaltungen kultureller Art (Lesungen, Kabarettvorstellungen etc.)
• Tanzveranstaltungen
• Partyschiffe
• Live- Konzerte
• Theater und Varietéveranstaltungen
Nähere Informationen unter:
Pressemitteilung der Stadt Bonn vom 13.03.2020
Amtsblatt Nr. 11 vom 13.03.2020